GIROKONTO.at

Ratgeber & Vergleich von Bankkonten

Ein Girokonto für jeden EU-Bürger

Aktueller Stand:
Am 18. September tritt das Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft - damit setzt die Bundesregierung eine EU-Verordnung um. Durch das neue Gesetz hat jeder das Recht auf ein Bankkonto, außerdem wird ein Kontowechselservice bzw. Gebührentransparenz gesetzlich geregelt. Zum Konto-Vergleich >>

Update: 8. Juni 2016
Das Verbraucherzahlungskontogesetz wurde erlassen und am am 8. Juni 2016 im Bundesgesetzblatt I Nr. 35/2016 veröffentlicht

Update: 15. März 2016
Der Ministerrat hat das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) über das geplante "Basiskonto" für sozial und wirtschaftlich Benachteiligte verabschiedet. Dadurch haben Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Das Gesetz soll mit 18. September 2016 in Kraft treten - 1059 d.B.

Update: 5. November 2015
Der Gesetzesentwurf für das Verbraucherzahlungskontogesetz (170/ME) wurde am 04.11.2015 zur Begutachtung eingebracht. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 18.12.2015. Das Zahlungskonto muss alle in der Praxis wesentlichen Zahlungsdienste einschließlich einer Geldautomatkarte beinhalten - ein Überziehungsrahmen ist nicht vorgesehen (=Guthabenkonto). Die Entgeltobergrenze darf pro Jahr 80 Euro nicht übersteigen. Für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Personen beträgt diese 40 Euro.

Update: 7. Juli 2015
Auf die Frage "Welchen Zeitrahmen gibt es für die Umsetzung dieses Projekts?" der Anfrage (5163/J) des Abgeordneten Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer erfolgte folgende Stellungnahme: "Das Gesetz muss bis 18.9.2016 in Kraft treten. Der derzeitige Zeitrahmen geht davon aus, die Bestimmungen zum Basiskonto früher in Kraft treten zu lassen."

Update: 23. Juli 2014
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erlässt Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.

Update: 12. Juni 2014
Den unverbindlichen Entschließungsantrag hat der Nationalrat in seiner 30. Sitzung einstimmig angenommen.

Update: 27. Mai 2014
Die beiden Konsumentenschutzsprecherinnen der Regierungsparteien Angela Lueger (S) und Angela Fichtinger (V) erinnern an den EU-Richtlinienvorschlag über die Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und den Basiskonto. Sie fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (446/A(E)) nun die Umsetzung der Richtlinie durch Österreich. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Bundesregierung unterstützt diese Richtlinie entsprechend dem Regierungsprogramm. Auf europäischer Ebene ist mit einer Kundmachung der Richtlinie im kommenden Sommer zu rechnen.

Update: 15. April 2014
Heute wurde vom Europaparlament eine Richtlinie verabschiedet, dass jeder EU-Bürger das Recht auf ein Basisgirokonto bekommen soll. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Kommission sowie der 28 EU-Staaten einigten sich vorab auf diesen Kompromiss. Die Richtlinie kann nun in Kürze in Kraft treten. Die EU-Staaten haben anschließend maximal zwei Jahre Zeit - also bis Frühjahr 2016 - um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Weitere Details auf www.europarl.europa.eu


Basiskonto / Zahlungskonto / Guthabenkonto

Besonders dann, wenn die eigene finanzielle Situation nicht angenehm ist, kann es noch zu anderen Problemen mit den Finanzen bekommen. Bisher gibt es nämlich kein Recht darauf, das eigene Vermögen mit einem Bankkonto verwalten zu dürfen. Nach dem Willen der EU soll sich dies in den nächsten Jahren ändern. Mit einem Basiskonto sollen alle Menschen in Europa die Möglichkeit haben, sich ein Bankkonto bei einem Finanzinstitut zu holen.

Das Recht auf das eigene Konto
Bisher war das Problem vor allem, dass bei einer mangelnden Kreditwürdigkeit oder etwaigen Problemen mit dem Konto, die Bank auch alles einfach schließen konnte. Mit einer schlechten Bewertung war es beinahe unmöglich, ein neues Konto zu finden. Noch schwerer war es für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die einen unsicheren Status in dem Land besessen haben. Da eine effektive Verwaltung der eigenen Finanzen aber nur möglich ist, wenn man über ein eigenes Konto verfügt, hatten eben diese Menschen deutliche Einschränkungen in ihrem Alltag. Solche Situationen sollen sich nach dem Willen der Europäischen Union nicht mehr wiederholen. Bereits seit einigen Monaten wird über die Umstände für das Recht auf das eigene Konto diskutiert. Nun scheint man sich geeinigt zu haben. Die Funktionalität des Kontos umfasst dabei die wichtigsten Punkte, die man in der heutigen Zeit benötigt:

Die Richtlinie soll außerdem dafür sorgen, dass der Wechsel der Bank in der Zukunft einfacher wird. Den Kunden der Banken werden hier also eine Menge neue Möglichkeiten mit auf den Weg gegeben.

Bisher nur wenige Banken mit diesem Grundrecht
Es haben bisher nur wenige Banken innerhalb von Europa ein solches Basiskonto für alle Menschen im Angebot. Wie so etwas aussehen könnte, kann man sich zum Beispiel bei dem Angebot für das Basiskonto der Zweite Sparkasse ansehen. Voraussetzung für die Kontoeröffnung ist allerdings die aktive Zusammenarbeit mit der Caritas oder der Schuldnerberatung. Es ist ein beispielhaftes Angebot, dass das repräsentiert, was spätestens im Frühjahr 2016 in allen Ländern von Europa zur Verfügung stehen soll. Denn die Richtlinie hat nun die wichtigsten Gremien der EU passiert. Nun müssen nur noch das Kabinett zustimmen und die Mitgliedsländer die entsprechende Richtlinie umsetzen. Bereits in wenigen Jahren sollte man also wirklich in Europa das Recht auf das eigene Konto umgesetzt haben. Für die Kunden bedeutet das mehr Freiheit für ihre eigenen Finanzen und Teilnahme an der Gesellschaft für die, die bisher kein eigenes Konto hatten.

Girokonto auf Guthabenbasis

Veröffentlicht am 21. März 2014
Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2016, 17:58 Uhr